Der Rechtsstaat für Europa – Europäisches Justizsystem weiterentwickeln!

Reformvorschläge für die Europäische Union beschäftigen sich meistens
entweder mit der Umgestaltung der Legislativen ...

Beschluss des Bezirksvorstandes vom 26.03.2020

Reformvorschläge für die Europäische Union beschäftigen sich meistens

entweder mit der Umgestaltung der Legislativen, wie zB dem Europäischen

Parlament ein Initiativrecht zu geben, oder aber mit der Exekutive, wie etwa eine

Verkleinerung und Umgestaltung der Europäischen Kommission. Zum Teil

kommen da Reformideen für die Gerichtsbarkeit der Europäischen Union zu

kurz.

Neuerungen für das EU Gerichtssystems

Bei immer engerer Regelungsdichte von Unionsrecht in vielen Bereichen durch

eine voranschreitende Integration muss langfristig darüber nachgedacht werden,

ob die Aufgabenteilung zwischen Gerichtshof (EuGH) und Gericht (EuG) nach

Art der Klage sinnvoll ist. Viel mehr muss man daran denken, dass man die

Zuständigkeiten, erstinstanzlich, besser nach der zu prüfenden Rechtsmaterie

auf teilt.

Wir wollen die Zuständigkeiten des Gerichtssystems der Europäischen Union

neu regeln: Während der Europäische Gerichtshof (EuGH) – ähnlich eines

Verfassungsgerichtshofes – erstinstanzlich nur für Angelegenheiten des

Primärrechts zuständig sein soll, soll sich das Gericht der Europäischen Union

(EuG) mit allen anderen Angelegenheiten des Sekundärrechts befassen. Dies

würde insbesondere bei Vorabentscheidungsverfahren zu einer Änderung der

Zuständigkeit führen.

Auch dann erscheint der Instanzenzug, also dass das EuG Entscheidungen der

Fachgerichte, und der EuGH Entscheidungen des EuG überprüft, für sinnvoll.

Darüber hinaus sollten mit Fachgerichten für besonders harmonisierte

Rechtsgebiete auch spezialisierte Spruchkörper gebildet werden um die Qualität

der Entscheidungen weiter zu verbessern.

Gerade im Bereich des Geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht fordern wir

ein Fachgericht zur weiteren Spezialisierung. Auch in den Mitgliedsstaaten hat

es sich bewährt, die Zuständigkeiten für Streitigkeiten über Geistiges Eigentum

zu konzentrieren und so zu Spezialisierung der Spruchkörper zu führen. Mit dem

Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (European Intellectual Property Office

/ EUIPO) besteht ein Europäisches Amt, dass für das gesamte Unionsgebiet

über den einheitlichen Schutz von Marken, Designs und geographischen

Herkunftsangaben entscheidet. Ein spezialisiertes Gericht, dass diese

Entscheidung angemessen und mit gleicher Fachkompetenz überprüfen kann ist

daher besonders wichtig. Sowohl das EuG wie auch Stimmen aus der Praxis und

der Wissenschaft fordern schon länger, dass für den Bereich des Geistigen

Eigentums von Art. 257 AEUV Gebrauch gemacht und ein Fachgericht

eingerichtet werden sollte.

Die Schaffung eines Fachgerichts in Marken- und Wettbewerbsfragen erscheint

zurzeit als einfachstes Mittel das EU Gerichtssystem in eine Phase der besseren

Spezialisierung zu führen. Daher fordern wir die Kommission auf eine Initiative

zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren dazu zu starten.

Des Weiteren wird zum Teil eine extra europäische Finanzgerichtsbarkeit

geforderter mit einem Fachgericht für Steuerfragen. Aufgrund der engen

Regelungsdichte wäre auch an ein Fachgericht für Verbraucherrechtsfragen zu

denken.

Harmonisierung des materiellen Strafrechts

Gemäß Art. 83 Abs.1 UAbs. 2 AEUV kann die EU schon heute in einigen

Bereichen Richtlinien für Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten

beschließen. All diesen Straftaten ist gemeinsam, die besondere schwere und

grenzüberschreitende Dimension.

Die Harmonisierung ist wichtig, um EU weit zu einheitlichen Begriffen und

Definitionen in diesen Bereichen des Strafrechts zu kommen. Der Rechtsstaat

muss genauso europäisch organisiert sein, wie das Verbrechen. Das bedeutet

auch, dass die strafrechtlich relevanten Begriffe europaweit vergleichbar werden.

Wir Freien Demokraten möchten darüber hinaus auch in weiteren Bereichen die

Harmonisierung des Strafrechts voranbringen. Dazu zählen für uns folgende

Bereiche: Umweltstrafrecht, illegaler Handel mit Kulturgütern, Fälschung von

Medizinprodukten/Arzneimitteln, illegaler Organhandel, Wahlmanipulation und

Identitätsdiebstahl. Auch einige Mitgliedstaaten sehen in diesen Bereichen

Handlungsbedarf und -möglichkeiten der EU.

Neben diesen Harmonisierungsmöglichkeiten, die schon heute machbar sind,

fordern wir die Verträge so zu ändern, dass die EU auch Verordnungen im

Bereich des materiellen Strafrechts schaffen kann, sodass tatsächlich nicht nur

ein Mindestmaß festgelegt wird, sondern bei schwerer Kriminalität mit

grenzübergreifenden Sachverhalten insgesamt ein einheitliches Strafrecht

anwendbar ist.

Europäische Staatsanwaltschaft

Zur Zeit nehmen nur 22 Mitgliedstaaten bei der verstärkten Zusammenarbeit zur

Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) teil. Wir werden uns dafür einsetzen,

dass zeitnah alle Mitgliedstaaten daran teilnehmen, um den Missbrauch von

EU-Geldern wirksam zu bekämpfen. Bis dahin soll es der EU möglich sein, die

Auszahlung von Geldern an nicht-teilnehmende Länder strenger zu kontrollieren

und etwa nur an solche Organisationen direkt auszuzahlen, die sich der Kontrolle

der EuStA unterwerfen. So verhindern wir, dass EU-Gelder nur in den Taschen

von korrupten Politikern landen.

Bei einer weiteren Harmonisierung des Europäischen materiellen Strafrechts ist

es sinnvoll, auch die von der EuStA verfolgbaren Straftaten weiter auszudehnen.

Grenzüberschreitende Kriminalität sollte auch durch Europäische Justizbehörden,

wie die EuStA, verfolgt werden können.

Zur europaweiten Verbrechensbekämpfung auch durch nationale Behörden ist

der Europäische Haftbefehl zu einem wichtigen Instrument geworden. Daher ist

es ein untragbarer Zustand, dass die Europäischen Haftbefehle, die die

deutschen Staatsanwaltschaften erlassen hatten, aufgehoben sind durch das

Urteil des EuGH am 27. Mai (Urt. v. 27.05.2019, Az. C-508/18). Hier ist eine

schnelle Lösung geboten, wie etwa, dass auch Europäische Haftbefehle in

Deutschland nicht von der Staatsanwaltschaft sondern von Haftrichtern erlassen

werden. Des Weiteren fordern wir aber nach der Kritik des EuGHs die

Staatsanwaltschaften politisch unabhängiger zu machen, in dem man das

Weisungsrecht im Einzelfall streicht.

Europäisches Strafgericht

Schon heute erscheint ein Europäisches Strafgericht in Spiegelung zur EuStA

sinnvoll. Gerade beim Subventionsbetrug durch Mitgliedstaaten kann es auch in

der Justiz der betroffenen Mitgliedstaaten zu Interessenkonflikten kommen und

eine unabhängige Entscheidung gefährden. Auch gerade wenn durch

Fachgerichte die Spezialisierung der EU Gerichtsbarkeit vorangetrieben wird,

kann ein Fachgericht für Strafrecht sinnvoll umgesetzt werden.

Dies gilt dann umso mehr, wenn die Harmonisierung des materiellen Strafrechts

und die Befugnisse der EuStA weiter ausgedehnt werden.

Daher fordern wir die Kommission auf, Vorbereitungen zu treffen auf Änderung

der Verträge zur Schaffung eines Europäischen Strafgerichts.