Mit guten Masken aus dem Lockdown

Beschlossen auf der Bezirksklausurtagung am 6. März 2021

FFP2-Masken bieten einen wesentlich besseren Schutz gegen Infektionen mit SARS-CoV-2 als einfache OP-Masken, oder gar Behelfsmasken. Daher fordern wir Freie Demokraten schon seit langem eine Ausweitung ihrer Anwendung in besonders kritischen Bereichen. Inzwischen wurde dies von der Staatsregierung in Teilen auch schon umgesetzt. Das begrüßen wir. Dennoch sind einige Bereiche oder Personen, die mit besonders vielen fremden oder gefährdeten Menschen Kontakt haben, noch nicht von der FFP2-Maskenpflicht umfasst. Dies gefährdet nicht nur vulnerable Risikogruppen, sondern durch die weitere Ausbreitung des Virus – und insbesondere der noch ansteckenderen Virusvarianten durch Superspreader – auch die Gesamtbevölkerung.

Da inzwischen genug entsprechende Masken breit und kostengünstig verfügbar sind, fordert die FDP Oberbayern deshalb eine Ausweitung der Tragepflicht von FFP2-Masken (ohne Atemventil) auf folgende Bereiche:

  • In allen Krankenhäusern, Arztpraxen und Betrieben mit körpernahen Dienstleistungen – sowohl für Besucher/innen, als auch das Personal, sowie
  • für Apotheker/innen, Polizist(inn)en im Streifendienst, Mitarbeiter/innen mit Kundenkontakt (z.B. Liefer- und Paketdienste), Personal in Gruppenunterkünften, Lehrkräfte, Sozialarbeiter/innen und jedwedes medizinische Personal (wie etwa Sanitäter/innen) während des Kunden-/Patientenkontakts.

Bedürftige Personen und Angestellte im öffentlichen Dienst in diesen Bereichen sollten die FFP2-Masken auf Wunsch kostenlos und unbürokratisch per Postversand oder vor Ort (auch über Sozialstationen) zur Verfügung gestellt bekommen.

Desweiteren fordert die FDP Oberbayern, dass sogenannte „Behelfs-, Alltags- oder Community-Masken“, also nicht normierte Mund-Nasen-Bedeckungen (etwa aus einfachem Stoff, wie Schals), auch an allen anderen Orten mit geltender Maskenpflicht nicht länger akzeptiert werden. Diese wurden zu Beginn der COVID-19-Pandemie behelfsweise als Notfallregelung eingeführt, da ein Mangel an geprüft wirksamen Mund-Nasen- Schutzmasken herrschte. Dies ist jedoch inzwischen nicht mehr der Fall. Dementsprechend sollten generell nur noch geprüfte Mund-Nasen-Schutzmasken nach EN 14683 („OP-Masken“) oder FFP2- und FFP3-Masken ohne Ausatemventil nach EN 149 / (K)N95 zulässig sein.

In diesen Maßnahmen sehen wir nicht nur die Chance, die Ausbreitung von SARS-CoV-2 einzudämmen, sondern auch eine mögliche Öffnungsperspektive für den Einzelhandel und bestimmte Kultureinrichtungen, natürlich unter Beibehaltung strenger Hygienemaßnahmen.