Nachlassabgabe für ein Generationenkapital statt Erbschaftssteuer

Die Erbschafts- (und Schenkungs)Steuer soll in eine Nachlassabgabe umgewandelt
werden.

Die Nachlassabgabe wird zweckgebunden dafür genutzt ein Generationenkapital
aufzubauen. Dieses Generationenkapital soll eine kapitalmarktgedeckte Säule der
Rentenversorgung ermöglichen und ergänzen.

Begründung
Innerhalb der Liberalen Familie gibt es viele verschiedene Ideen zur Erbschaftssteuer – von ganz Abschaffen bis gemäßigt reformieren.
Und das ist auch logisch: Es geht hier immer um die Frage von Steuergerechtigkeit und Chancengleichheit – zwei Werte die für Liberale immer wichtig sind und hier zum Teil im Konflikt stehen. Aktuell gibt es aber wohl keine Mehrheit zur sofortigen Abschaffung der Erbschaftssteuer. Vielleicht können wir sie aber zweckgebunden verändern und schon so gerechter machen?

Die FDP hat sich schon bei den Freiburger Thesen (https://www.freiheit.org/de/focus/50-jahre-freiburger-thesen) dafür eingesetzt, die Erbschaftssteuer in eine Nachlassabgabe umzuwandeln. Auch damals war die Idee: „Die ihres steuerlichen Charakters entkleidete Abgabe auf große Vermögen soll in das System der überbetrieblichen Vermögensbeteiligung einbezogen werden.“

Mit der Nachlassabgabe (bzw. Schenkungsabgabe) wäre zweckgebunden sichergestellt, dass nicht nur die eigenen Nachfahren, sondern die gesamte nachkommende Generation profitiert. Dies scheint mir in der Tat eine gerechte Verwendung dieser Mittel, als das sie im Haushalt der Länder (Aufkommen der Erbschaftssteuer kommt den Ländern zu Gute) verschwindet. Der Bund kann langfristig die Länder durch weniger hohe Rentenbeiträge aus dem Bundeshaushalt kompensieren.