Schluss mit der Vorratsdatenspeicherung: Effektive und datenschutzkonforme Corona-Kontaktnachverfolgung

Beschlossen auf dem Bezirksparteitag am 8. November 2020

COVID-19 ist eine ernstzunehmende Krankheit und sowohl allgemeine Schutzmaßnahmen als auch gezielte Kontaktnachverfolgung sind unbedingt notwendig, um diese einzudämmen. Gleichzeitig halten wir jedoch die derzeitige Praxis der pauschalen und massenhaften Sammlung von Kontaktdaten der Besucher(innen) von Restaurants und Veranstaltungen für ineffektiv, datenschutzrechtlich problematisch, sowie anfällig für Missbrauch. Die Corona-Warn-App hingegen kann tatsächliche Risikokontakte viel effektiver nachvollziehen und schützt dabei andererseits bestmöglich die Privatsphäre der Betroffenen.

Daher wollen wir es Wirt(inn)en und Veranstalter(inne)n ermöglichen, anstelle verpflichtender Kontaktlisten auch die Corona-Warn-App zur Kontaktnachverfolgung zu akzeptieren, soweit sichergestellt werden kann, dass jede(r) Mitarbeiter(in) mit Kundenkontakt diese installiert hat und stets bei sich trägt. In diesem Fall sollen nur Personen, die die Corona-Warn-App nicht selbst nutzen können oder wollen, weiterhin ihre Kontaktdaten hinterlegen müssen. Diese werden dann im Falle eines gemeldeten Risikokontakts auf dem Smartphone eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin weiterhin manuell informiert, während alle anderen – wie bei einem Kontakt im öffentlichen oder privaten Raum - direkt über die App informiert werden.

Wie von der FDP Bundestagsfraktion gefordert muss die CWA in „die Freiheit“ entlassen werden, mit kompatiblen Schnittstellen zu privaten Apps. Die FDP fordert ein Eco-System zum Beisipiel für Tagebuchfunktion, Veranstaltungs-Check-In, virtuelle Gästelisten, Test-Terminbuchungen etc. In diesem Zusammenhang wäre damit auch eine eigene „Gaststättenapp“ zur Kontaktverfolgung denkbar.

Die Nutzung der Kontaktlisten durch Polizeibehörden ohne Zusammenhang mit dem Infektionsschutz, etwa zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, muss dagegen unverzüglich unterbunden werden. Auch die Vorschriften der DSGVO, etwa zur sicheren Aufbewahrung und rechtzeitigen Vernichtung der Kontaktdatendurch die Betreiber, muss stets sichergestellt werden.